§1 Allgemeines
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskunftserteilungen. Für etwaige Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen worden ist.
- Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluß bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
- Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand für gegen uns gerichtete Klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist unser Geschäftssitz. Es gilt deutsches Recht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
§2 Bestellung, Preise
- Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit 3 Monate freibleibend, sofern im Liefervertrag bzw. Angebot nichts anderes bestimmt wurde.
- Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbestätigung erteilt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Insbesondere sind unsere Mitarbeiter und Vertreter nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages zu treffen. Solche Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen verpflichten uns nur nach entsprechender schriftlicher Ergänzung unserer Auftragsbestätigung.
- Für die Beachtung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist allein der Käufer verantwortlich.
- Unsere Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich ab Werk ausschließlich Nebenkosten wie Fracht, Zoll und Verpackung, zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Sofern Bankgebühren anfallen gehen diese zu Lasten des Käufers.
- Wir sind bei neuen Aufträgen (u.a. bei Anschlußaufträgen) nicht an vorherige Preise gebunden.
- An sämtlichen Angebotsunterlagen (u.a. Kostenvoranschlägen), Preislisten, Zeichnungen, Dokumentationen, Gebrauchsanweisungen und vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - das Eigentum sowie sämtliche gewerblichen Schutzrechte (einschließlich Urheberrechte) vor. Die genannten Unterlagen und entsprechende mündliche Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder diesen gegenüber offengelegt werden.
§3 Versand, Lieferung
- Unsere Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk. Die Verpackung und der Versand erfolgen nach unserer Wahl auf Kosten des Käufers.
- Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige - auch eigene - Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nicht. Wird dennoch auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers von uns eine Transportversicherung abgeschlossen, so trägt der Käufer hierfür sämtliche Kosten.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- Etwaige Transportschäden hat der Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, auch dann bei uns anzuzeigen, wenn wir für den Transport nicht verantwortlich sind.
- Von uns bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Käufer zu machenden Angaben sowie nach Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk bzw. die angegebene Versandstation verläßt oder die Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet ist, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gilt Entsprechendes.
- Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muß mindestens vier Wochen betragen.
- Nach Ablauf einer uns bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt ist.
- Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern fest vereinbarte Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, sofern wir uns schon in Lieferverzug befinden oder sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse bereits vor Vertragsabschluß vorhanden, uns aber unbekannt waren. Wir werden dem Käufer Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitteilen.
- Dauern hierauf zurückzuführende Lieferverzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann jedoch erst zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen. Dasselbe Rücktrittsrecht entsteht unabhängig von der vorgenannten Frist, wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene Verzögerung für eine der Parteien unzumutbar geworden ist.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung um mehr als zwei Wochen in Verzug, ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt, hat der Käufer ein der Schuldenregulierung dienendes außergerichtliches Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt, oder werden uns sonstige Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich mindern und durch die der Anspruch auf die uns geschuldete Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen unter Fristsetzung von mindestens einer Woche Sicherheit durch Vorauszahlung oder durch Bankbürgschaft (nach Wahl des Käufers) zu fordern und unsere Leistung bis zur Leistung der Sicherheit zu verweigern. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, von uns gesetzten Nachfrist sind wir weiter berechtigt, von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§4 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen, auch solcher aus früheren Lieferungen, unser Eigentum. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
§5 Zahlung
- Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt (ohne Abzug) zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Im kaufmännischen Verkehr tritt Zahlungsverzug, ohne daß es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern Zahlungsverzug nicht nach dem Gesetz schon vorher eingetreten ist.
- Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, ohne Mahnung ab Fälligkeit Mahngebühren und Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen.
- Wir sind nicht verpflichtet Schecks anzunehmen. Wenn wir ihre Hergabe einräumen, werden diese nur vorbehaltlich gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Mögliche Mängel unserer Produkte sind uns unverzüglich nach Erhalt der Produkte, oder bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach dessen Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Hinsichtlich der Art und Weise, wie mögliche Mängel an unseren Produkten behoben werden, entscheiden wir nach eigenem Ermessen.
- Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist unsererseits ist auf sechs Monate begrenzt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
- Die Vermischung oder Umverpackung unsere Waren durch den Käufer oder Dritte im Zwischenhandel, u.a. bei Lieferung an weitere Abnehmer, sind generell untersagt. Ausnahmen sind vertraglich zu regeln. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, wenn diese durch die Vermischung oder Umverpackung begründet wurden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, bei denen anläßlich der Vermischung oder Umverpackung unsere Hinweise zum Gebrauch der Ware nicht oder unvollständig an den Abnehmer weitergeben werden.
- Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden, die auf einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch unserer Waren, insbesondere auf der Nichtbeachtung unserer allgemeinen und besonderen Hinweise zu den Waren oder vergleichbarer Unterlagen, beruhen.
§ 7 Vertriebsbeschränkungen
- Der Käufer verpflichtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unsere Produkte nur im vereinbarten Vertragsgebiet weiter zu veräußern.
- Bei Lieferung unserer Produkte in Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, ist dem Käufer und Dritten ein Rückimport in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes untersagt.
§ 8 Datenschutz
Geschäftsnotwendige Kundendaten werden elektronisch gespeichert und sind gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen geschützt.